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Glossar · Recht

Pacht­
vertrag.

Der Vertrag, der über Erfolg oder Ruin entscheidet — meistens, bevor der erste Gast kommt. Pachtquote, Inventar, Investitions­schutz, Verlängerung. Und die fünf Klauseln, ohne die du dein Kapital am Vertragsende dem Verpächter schenkst.

Definition. Der Pachtvertrag (§ 581 BGB) ist die Vertragsform für die entgeltliche Überlassung eines bestehenden Gastronomie­betriebs samt Inventar an einen Pächter. Anders als beim reinen Miet­vertrag ist auch das Recht zur Frucht­ziehung — der Geschäftsbetrieb selbst — Vertrags­gegenstand.

Hinweis. Dieser Glossar-Eintrag ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Pachtverträge sollten vor Unterschrift von einem auf Gewerbe­miet- und Pachtrecht spezialisierten Anwalt geprüft werden.

Pachthöhe — die wichtigste Zahl

Branchenüblich liegt die Pacht bei 6–10 % vom Nettoumsatz in stabilen Lagen, 8–14 % in 1A-Lagen. Eine Pachtquote über 12 % ist für klassische À-la-carte-Konzepte langfristig schwer tragfähig. Achtung: Wer auf Basis von Wunsch­umsatz kalkuliert, hat das Risiko schon eingebaut.

Die fünf wichtigsten Klauseln

  • Verlängerungs­option. Klare Kündigungs­frist (typisch 6–12 Monate), Verlängerungs­option mit definiertem Mechanismus zur Pacht­anpassung.
  • Inventar­verzeichnis. Detailliert mit Werten, Zustand, Erhaltungs­pflicht und Rückgabe­standard. Spart bei Vertragsende viel Streit.
  • Investitions­regelung. Was darf der Pächter einbauen, was bleibt am Ende — und wer zahlt die Reststand­abnahme? Ohne Klausel verliert der Pächter im Zweifel alles.
  • Indexierung mit Cap. Anpassung an den Verbraucher­preisindex ist üblich, aber mit Cap (z. B. max. 3 % pro Jahr) gegen Inflations­schocks.
  • Untervermietung & Konzept­änderung. Darf der Pächter Mittagskarte einführen, ein anderes Konzept fahren, untervermieten? Ohne Regelung gibt das später Streit.

Inventar­übernahme — was beachten

Bei Übernahme eines laufenden Betriebs werden Küchen­technik, Möbel, Geschirr meist mit übernommen. Wertansatz nach Zeitwert, nicht nach Neupreis. Lass ein neutrales Inventar­gutachten erstellen — pauschale Übernahme­preise sind fast immer zu hoch.

Häufige Fallen

  • Bürgschaft der Eltern oder des Ehepartners. Oft unwirksam (Sittenwidrigkeit), wird aber gefordert. Vor Unterschrift prüfen lassen.
  • Renovierungs­klauseln. Bei Pacht oft umfangreicher als bei Miete. Klar definieren, was wann zu wessen Lasten geht.
  • Kopplung mit Lieferanten. „Sie müssen Getränke X beziehen" — solche Klauseln schränken Marge dauerhaft ein.
Roelof Hulshof

Roelof Hulshof · 30+ Jahre Hotellerie und Gastronomie, KI Automation Manager und NLP Practitioner. Berät Gründer und Pächter im DACH-Raum und in den Benelux. Köln. LinkedIn · gastro-motivator.de

Vor der Unterschrift —

Pacht prüfen, nicht hoffen.

Bevor du unterschreibst: einmal über Konzept, Zahlen und Vertragsrisiken sprechen. 30 Min Klartext.

Gründungs-Begleitung 30 Min Klartext